Havighorster-Oststeinbeker-Geschichtskreis (HOG)

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URKUNDE VOM 2. NOVEMBER  1257

Johannes und Gerhard, von Gottes Gnaden Grafen von Holstein, Stormarn und von Schauenburg. Allen, die dieses Schriftstück sehen, zum Gruße. Wir möchten jedermann zur Kenntnis geben, dass wir den Bauern von Glinde, von Bünenbüttel, von Schönningstedt, von Hinschendorf, von Lohbrügge, von Hoope, von Boberg und von Oldenburg, von Havighorst, von Steinbek, von Oststeinbek und von Hannvalle den Bruch, den man Asbrok nennt für 70 Hamburgische Mark, die wir von ihnen erhalten haben, verkauft, gegeben und übertragen haben. Dieses Sumpfgebiet also werden sie zusammen mit Wald und Feld und mit dem Ödland als Weidegebiet haben. Ausgenommen sind gewisse Brachflächen, die an das Dorf Havighorst angrenzen und eine Brachfläche, die Pillekrot genannt wird, sowie eine andere, die allgemein als Schonenhorst bezeichnet wird.Diese sind von uns an andere  Bauern verkauft und übertragen worden.

Die Bauern der obengenannten Dörfer sollen vom Hamburgischen Rat zusammengerufen werden und sollen zwei oder vier geeignete Männer auswählen, die mit Sorgfalt darauf achten sollen, dass in dem genannten Sumpfwalde so gut wie kein Eichenholz geschlagen wird, es sei denn, dass die dringende Notwendigkeit dazu besteht und dass die vorgenannten zwei oder vier Männer dazu befragt worden sind. Außerdem sollen die Bauern von der Insel, die Billwerder genannt wird, in dem vorgenannten Sumpfgebiet kein Eichenholz irgendwelcher Art schlagen, es sei denn, dass sie es für den schadhaften und zerstörten Deich wirklich gebrauchen und ein echter Mangel bei ihnen an solchem Holz besteht. Unter dieser Voraussetzung möge ihnen dann die Erlaubnis erteilt werden, geeignetes Holz zur Wiederherstellung des Deiches zu schlagen. Wir fügen noch hinzu, dass weder wir noch unsere Erben das genannte Sumpfgebiet auf irgend eine andere Weise verändern werden, sondern dass es die vorgenannten Bauern für alle Zukunft als Weidegebiet behalten werden. zum Beweis dessen und zum ewigen Zeugnis haben wir dieses Schriftstück mit dem Schutze unseres Siegels verstärkt.

Zeugen sind:  Herr Hartwich, Herr Hartwich, Präfekt von Stormarn, Herr Heinrich von Hamme, weiter der Advokat Gerbertus, Siegfridus Theodonarius und mehrere andere.

Gegeben und verhandelt im Dorfe Steenbek im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1257 am Tage Allerheiligen
(2. November).“
 

Anmerkung des Autors
Der Zufälligkeit einer Beurkundung oder der Bestandserhaltung einer Urkunde verdankt Havighorst die 750. Wiederkehr seiner ersten urkundlichen Erwähnung. Der Inhalt der Urkunde von 1257 belegt aber unzweifelhaft, daß Havighorst in jenem Jahr bereits ein „gefestigtes“ Dorf war, sonst wären die Bauern finanziell nicht in der Lage gewesen, Anteile am Asbroock zu erwerben. Daraus kann abgeleitet werden, dass das Dorf mindestens ein oder zwei Generationen, wenn nicht noch viel älter sein muß. Vielleicht gelingt mit weiteren Recherchen eine Vertiefung dieser Betrachtung. Der Verfasser wird sich darum bemühen.
Die Wiedergabe des vorstehenden Textes folgt der Transkription von Helmut Landt, die auch der Kreiskulturreferent Dr. Johannes Spallek in seinem kurzen Abriß  „Zur Geschichte des Südstormarner Raumes“ im Jahrbuch für den Kreis Stormarn 1986, herausgegeben vom Schleswig – Holsteinischen Heimatbund Kreisverband Stormarn, Seiten 10 ff. zitierte.

Karlheinz Schmidt, Oststeinbek

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